Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieter
ClaveON · E-Mail: info@claveon.de · Vollständige Anbieterkennzeichnung im Impressum.
1. Leistungsumfang
Fernwartung (Remote-Support) umfasst eine Sitzung von bis zu 30 Minuten. Sollte das Problem mehr Zeit benötigen, teilen wir Ihnen das vorab mit und fragen, ob Sie fortfahren möchten. Zusätzliche Zeit wird mit € 59 pro Stunde in 15-Minuten-Schritten abgerechnet.
Bei Vor-Ort-Einsätzen: Dauert die Arbeit länger als ursprünglich geschätzt, informieren wir Sie sofort und klären das weitere Vorgehen gemeinsam, bevor wir weiterarbeiten.
2. Was wir schulden, und was gilt, wenn das Ziel nicht erreichbar ist
Unsere Leistungen fallen in zwei Gruppen, und das steht bereits im Namen:
- Check, Diagnose und Beratung (z. B. WLAN-Check, Windows-10-Diagnose, Digital-Check): Geschuldet ist die Untersuchung selbst, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Das Ergebnis darf auch lauten, dass ein Gerät defekt ist oder dass sich eine Reparatur nicht lohnt. Die Leistung ist damit vollständig erbracht und wird zum vereinbarten Festpreis abgerechnet.
- Einrichtung, Upgrade und Komplett-Pakete (z. B. WLAN-Komplettservice, Neustart-Paket, Windows 11 Upgrade, Umzugs-Komplett): Geschuldet ist das Ergebnis, das in der Terminbestätigung benannt ist.
Bei Vor-Ort-Hilfe und Fernwartung ergibt sich aus der Terminbestätigung, welcher der beiden Fälle vorliegt. Maßgeblich ist, was dort als Ziel benannt wurde.
Lässt sich ein geschuldetes Ergebnis nicht erreichen, besprechen wir das vor Beendigung des Einsatzes offen mit Ihnen, zusammen mit den sinnvollen nächsten Schritten. Abgerechnet wird dann nicht der volle Festpreis, sondern der Teil, der der geleisteten Arbeit entspricht. Liegt die Ursache in Ihrem Bereich, etwa ein defektes Gerät oder fehlende Zugangsdaten, richtet sich dieser Anteil nach § 645 BGB. Für Ausfälle bei Drittanbietern gilt zusätzlich § 11.
3. Stornierung & Terminänderung
- Mehr als 24 Stunden vorher: Kostenlose Stornierung oder Verschiebung, immer, für alle Terminarten.
- Weniger als 24 Stunden vorher (Vor-Ort): Aufwandspauschale von € 19.
- Fernwartung stornieren oder verschieben: Jederzeit kostenlos, auch kurzfristig.
4. Erreichbarkeit & Kommunikation
Wir antworten auf Anfragen in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Unsere üblichen Servicezeiten sind Montag bis Samstag von 9:00 bis 20:00 Uhr.
WhatsApp nutzen wir ausschließlich zur Terminvereinbarung. Technischer Support in Echtzeit über WhatsApp ist nicht möglich, bitte buchen Sie dafür einen Termin.
5. Zahlung
Die Bezahlung erfolgt nach Abschluss des Einsatzes, bar, per Banküberweisung oder per Online-Zahlung über unseren Zahlungsdienstleister (Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland). Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig.
Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer. Auf unseren Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
6. Datensicherung
Bitte sichern Sie Ihre wichtigen Daten (Fotos, Dokumente, E-Mails) vor jedem Termin. Wir empfehlen das ausdrücklich vor jedem Eingriff am Computer. Die Verantwortung für eine aktuelle Datensicherung liegt beim Kunden.
7. Haftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird (Kardinalpflicht), und in diesem Fall nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Im Übrigen ist unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit auf den Wert des jeweiligen Dienstleistungsauftrags begrenzt.
Für Datenverluste, die entstehen, weil trotz unserer ausdrücklichen Empfehlung keine aktuelle Datensicherung vorhanden war, und für die uns kein Verschulden trifft, beschränkt sich unsere Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung angefallen wäre. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits bleiben gesetzliche Rechte unberührt.
8. Leistungsumfang und Anliegen
Maßgeblich für den Vertragsgegenstand sind die Leistungen, die in der Terminbestätigung benannt sind.
Ein Anliegen ist ein selbstständiges, vorher vereinbartes Leistungsziel. Alle Arbeitsschritte, die technisch unmittelbar dazugehören, sind im vereinbarten Preis enthalten. Ein weiteres Gerät, ein weiteres Konto oder ein anderes Leistungsziel gilt als zusätzliches Anliegen, sofern es nicht ausdrücklich im gebuchten Paket enthalten ist. Beispiele nennen wir auf der Seite Preise.
Mehrere Anliegen in einem Termin: Die höchstpreisige vereinbarte Leistung wird voll berechnet, jedes weitere Anliegen im selben Termin mit einem Zuschlag von 49 €. Deckt ein Paket die vereinbarten Anliegen ab, gilt der Paketpreis, auch wenn er niedriger liegt. Ein weiterer Termin gilt als neuer Einsatz und wird wieder vollständig berechnet.
Kommt während des Termins ein bisher nicht vereinbartes Anliegen hinzu, nennen wir vorab den neuen Gesamtpreis. Eine kostenpflichtige Erweiterung des Auftrags erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
Für Mitglieder der ClaveON Mitgliedschaft (Vorteil) reduziert sich der Gesamtbetrag um 10 € je Termin, nicht je Anliegen.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die betreffenden Geräte und Konten nutzen und verändern zu lassen.
- Der Kunde stellt den Zugang zum Gerät, Netzwerk oder betreffenden Konto bereit.
- Bei Vor-Ort-Terminen: Der Kunde ist zum vereinbarten Zeitpunkt erreichbar und anwesend.
- Der Kunde informiert den Techniker über relevante Vorgeschichte (z. B. frühere Reparaturen, bekannte Defekte).
10. Fernwartung, Voraussetzungen & Grenzen
Fernwartung erfordert eine stabile Internetverbindung und ein funktionsfähiges Gerät, auf dem eine Fernzugriffssoftware (z. B. TeamViewer) installiert werden kann. Nicht alle Probleme lassen sich per Fernwartung lösen, insbesondere Hardwaredefekte, physische Einrichtung oder fehlender Internetzugang erfordern einen Vor-Ort-Einsatz.
11. Abhängigkeit von Drittanbietern
Bestimmte Leistungen hängen von der Verfügbarkeit und Funktion von Drittanbietern ab (z. B. Internetanbieter, Software-Hersteller, Cloud-Dienste). Für Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen durch Dritte übernehmen wir keine Haftung.
12. Nichterreichbarkeit & No-Show
- Vor-Ort: Ist der Kunde zum vereinbarten Termin nicht erreichbar oder nicht anwesend, wird die Aufwandspauschale (§ 3) berechnet.
- Fernwartung: Ist der Kunde zum vereinbarten Termin nicht online oder nicht erreichbar, verfällt der Termin. Ein neuer Termin wird vereinbart, ohne zusätzliche Kosten.
13. Änderungen dieser Bedingungen
Wir behalten uns vor, diese AGB anzupassen. Die jeweils gültige Fassung finden Sie unter claveon.de/agb/. Für bereits gebuchte Leistungen gelten die Bedingungen zum Zeitpunkt der Buchung.
14. Mitgliedschaft (ClaveON Vorteil)
Die Mitgliedschaft „ClaveON Vorteil“ ist ein kostenpflichtiges, fortlaufendes Abonnement. Sie kostet 6,90 € pro Monat oder 69 € pro Jahr. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus.
Als Mitglied erhalten Sie: günstigere Preise bei jedem Einsatz (Vor-Ort-Hilfe 69 statt 79 €, WLAN-Check 79 statt 89 €, WLAN-Komplett 109 statt 119 €, Fernwartung 19 statt 29 €), eine feste Ansprechperson, bevorzugte Termine sowie einen jährlichen Digital-Check.
- Laufzeit & Verlängerung: Der monatliche Plan läuft einen Monat, der jährliche Plan zwölf Monate. Er verlängert sich automatisch um die jeweils gewählte Laufzeit, solange er nicht gekündigt wird. Der bei Abschluss vereinbarte Preis bleibt bestehen.
- Kündigung: Der monatliche Plan ist jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündbar, der jährliche Plan zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Die Kündigung ist ohne Anmeldung über den Kündigungsbutton, per E-Mail an info@claveon.de oder selbst im Stripe-Kundenportal möglich.
- Widerruf: Es gilt das 14-tägige Widerrufsrecht, siehe Widerrufsbelehrung.
- Zahlung: Die Abbuchung erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (Dublin, Irland), je nach Plan monatlich oder jährlich.
15. Anfahrt & Servicegebiet
Unser Servicegebiet ist in drei Zonen gegliedert. Die zugeordnete Zone ergibt sich aus der Postleitzahl der Einsatzadresse und wird bei der Kontaktanfrage transparent angezeigt.
- Kernzone (Anfahrt kostenlos, im Servicepreis enthalten): Köln (alle Stadtteile) sowie Hürth, Frechen, Pulheim, Wesseling, Leverkusen Süd und Bergisch Gladbach West.
- Zone 1, Nahzone (Anfahrtspauschale € 15,00): Dormagen, Kerpen, Bedburg, Brühl, Erftstadt, Leverkusen Nord und Bergisch Gladbach Ost.
- Zone 2, Weitzone (Anfahrtspauschale € 35,00): Bonn, Bornheim, Siegburg, Sankt Augustin, Troisdorf, Langenfeld, Monheim und Hilden.
- Außerhalb des Standardgebiets: individuelle Absprache, wir nennen vor Terminzusage einen fairen Festpreis für die Anfahrt oder empfehlen Fernwartung.
Die Anfahrtspauschale wird als feste Pauschale berechnet, unabhängig von Kilometerzahl, Tankpreis oder Verkehr. Sie deckt Hin- und Rückfahrt ab und erscheint als separate Position auf Ihrer Rechnung. Bei Fernwartung (remote) entfällt jede Anfahrt.
Maßgeblich für die Zoneneinteilung ist die in § 5 ff. genannte Rechnung bzw. das bei der Anfrage geltende Zonenverzeichnis. Änderungen am Zonenverzeichnis werden auf claveon.de/agb/ veröffentlicht; für bereits gebuchte Termine gilt der Stand zum Buchungszeitpunkt.
16. Nachbesserung innerhalb von 14 Tagen
Zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten geben wir Ihnen bei Leistungen, die ein Ergebnis schulden (Einrichtung, Upgrade und Komplett-Pakete, siehe § 2), folgende freiwillige Zusage:
Tritt dasselbe Problem innerhalb von 14 Tagen nach unserem Termin wieder auf, kommen wir kostenlos noch einmal vorbei, solange sich an Ihrer Hardware und an Ihrem Anbieter nichts geändert hat.
- Es muss sich um dasselbe Problem handeln, nicht um ein neues.
- Die Zusage gilt unserer Arbeit, nicht der Lebensdauer Ihrer Geräte. Geht ein Gerät in dieser Zeit kaputt, ist das kein Fall dieser Zusage.
- Bei Check- und Diagnose-Leistungen gilt sie nicht, weil dort das Ergebnis der Untersuchung geschuldet ist und mit dem Bericht bereits erbracht wurde.
Ihre gesetzlichen Mängelrechte bleiben davon unberührt. Diese Zusage schränkt sie nicht ein und tritt nicht an ihre Stelle.
Stand: Juni 2026